Basler Justizleckerli der exquisiten Art:
Freispruch für Frauenprügelpropaganda
Sachliche Frauenprügelpropaganda nach Koran>
Schon der Basler Rassismusexperte und oberste Meinungsoberaufseher der Schweiz, Professor Georg Kreis, weiss, dass das Frauenprügeln im Moslemmilieu ganz normal ist, keines Aufhebens wert, wie schon sein Hausblatt, die Migrations-postille Tangram, erläutert. Das Basler Gericht macht sich diese Auffassung zu eigen und findet es keiner Rechtsfolgen wert, wenn ein Moslem das Frauenprügelrecht des Mannes nach Koran verkündet. Man muss das Frauenprügeln nur „sachlich“ und „nicht eifernd “ vertreten. Auch der Autor Asch-Schiha vertritt seine Sache, das Recht zum Frauenprügeln so „sachlich“ wie der Koran. Im Buch „Frauen im Schutz des Islam“ wird es erörtert, wie mann vorgehen muss, um keine strafrechtlich relevanten Spuren zu hinter- lassen. Das Basler Straf- Gericht hat die Spuren der Frauenprügelpropaganda sorgfältig verwischt.
Ehefrauenprügeln islamisch korrekt:
- '''Wichtig ist es Asch-Schiha zu betonen, dass das Schlagen der Ehefrau ohne Verletzungen zu erfolgen habe. Es sollte nicht so weit gehen, dass Knochen gebrochen werden, blaue oder schwarze Flecken entstehen und der Mann dürfe seine Frau auch nicht ins Gesicht schlagen.'''
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Auch der BaZ-Mann Jochen Schmid empfiehlt dem freigesprochenen Moslem, und Schariawegbereiter, keine Spuren zu hinterlassen bei der Frauenprügel-propaganda, die strafrechtlich relevant wäre. M.a.W. Moslems sollen nicht so „dumm und naiv“ sein, alles auszuplaudern was sie glauben und Vorhaben mit der Scharia. Das Vorhaben selber wird nicht beanstandet, es wird als nicht ernst zu nehmen hingestellt, und nur dass es zu früh bekannt gegeben wird, ist ärgerlich.
Facit: Frauenprügel ohne Spurein - islamisch korrekt
Frauenprügelpropaganda ohne strafrechtliche Folgen
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